Freistellungsauftrag für Kapitalerträge: Alles, was du wissen musst 

Wer Kapitalerträge erzielt, kann mit einem Freistellungsauftrag Steuern sparen – doch wie funktioniert das genau?

Hier erfährst du alles Wichtige über die Freigrenzen, welche Rolle deine Bank spielt und welche Aufgaben du als Anleger selbst übernehmen solltest. 


Was ist ein Freistellungsauftrag? 

Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, dass du bei deiner Bank einreichst, um Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Freibetrag steuerfrei zu erhalten.
Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro pro Person. Wenn du verheiratet bist und den Freistellungsauftrag gemeinsam mit deinem Partner einreichst, erhöht sich der Betrag auf 2.000 Euro. 

Das ist eine einfache Möglichkeit, um ohne Abzug von Abgeltungssteuer höhere Erträge aus deinen Geldanlagen wie Tagesgeld, Aktien oder Fonds zu erzielen. 


Für welche Anlagen gilt der Freistellungsauftrag? 

Der Freistellungsauftrag deckt Kapitalerträge ab, die unter die Abgeltungssteuer fallen. Das umfasst verschiedene Anlageformen: 

  • Zinsen aus Tagesgeldkonten, Festgeld oder Sparbüchern 
  • Dividenden aus Aktien 
  • Ausschüttungen und Gewinne aus Investmentfonds 
  • Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren 

Im Grunde betrifft er alle Erträge aus Kapitalanlagen, die bei Banken und Finanzinstituten erzielt werden. Du kannst den Freistellungsauftrag sowohl bei deiner Hausbank als auch bei anderen Finanzinstituten einreichen. 


Kann man den Freistellungsauftrag splitten? 

Ja, der Freistellungsauftrag lässt sich auf mehrere Banken aufteilen.
Du kannst beispielsweise 500 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B angeben, solange die Summe aller Freistellungsaufträge die 1.000-Euro-Grenze für Einzelpersonen (oder 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreitet. 

Diese Flexibilität hilft dir, den steuerfreien Anteil deiner Kapitalerträge effizient auf verschiedene Konten zu verteilen und optimal zu nutzen. 


Wer überwacht die Freigrenzen? 

Die Überwachung der Freigrenzen übernimmt deine Bank. Sie kontrolliert automatisch, ob der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist, und führt bei Überschreitung die Abgeltungssteuer auf die zusätzlichen Erträge ab. 

Gleichzeitig melden die Banken deine genutzten Freistellungsbeträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), um zu verhindern, dass du bei mehreren Instituten über die Freigrenze hinaus steuerfrei bleibst. 


Was passiert, wenn du den Freistellungsauftrag nicht voll ausschöpfst? 

Solltest du den Freistellungsauftrag in einem Jahr nicht vollständig nutzen, entfällt der ungenutzte Betrag. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nicht möglich. 

Daher ist es sinnvoll, deine Kapitalerträge und Freistellungsaufträge jährlich zu prüfen, um sicherzustellen, dass du die Freibeträge optimal ausschöpfst. 


Was bei Änderungen und Anpassungen zu beachten ist 

Du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder anpassen, z. B. wenn deine Kapitalanlagen umgeschichtet werden oder die Erträge steigen. Beachte jedoch, dass Änderungen erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung gültig sind. Eine rückwirkende Anpassung ist nicht möglich. 


Besonderheit: Verlustverrechnung 

Solltest du in einem Jahr Verluste aus Kapitalanlagen erleiden, können diese nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Bank diese Verluste erfasst hat. Zwar hat ein Freistellungsauftrag auf die Verlustverrechnung in der Regel keinen direkten Einfluss, dennoch solltest du deine Gewinne und Verluste gut planen, um Steuervorteile zu maximieren. 


Fazit: Den Freistellungsauftrag klug nutzen 

Ein Freistellungsauftrag ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Die Banken übernehmen die Überwachung und führen bei Bedarf Abgeltungssteuer ab. 

Trotzdem solltest du deine Freistellungsaufträge regelmäßig prüfen und bei mehreren Banken optimal verteilen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Mit der richtigen Planung sparst du Steuern und erzielst maximale Erträge aus deinen Geldanlagen. 

 


 

Last Updated: 20. November 2024
Wer ist Kay B. Rogalla?

Finanzfachwirt (FH), Seit 2017 Geschäftsführer von einem der ältesten, unabhängigen Finanzmaklervertriebe in Deutschland, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband für betriebliche Leistungsoptimierung e.V., Nationaler Sachbuchautor von: „Die statischen Grundgesetze der Vermögensarchitektur“,  Internationaler Co-Bestseller-Autor , 3-facher Award-Finalist, Finanz-Forenbetreiber mit über 100.000 Beiträgen und namhafter Experte innerhalb der Finanz-Branche.